Die Berufsgenossenschaften und die Betriebssicherheitsverordnung schreiben in ihren Vorschriften vor, dass nur ausgebildete und geprüfte Personen zum Fahren und Bedienen von Erdbaumaschinen/ Kranen/ Staplern beauftragt werden dürfen. Nach erfolgreicher Kursteilnahme können der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber nachweisen, dass der Bediener eine "befähigte Person" ist. Das heißt, seine körperliche und geistige Eignung nachgewiesen hat und entsprechend geschult ist.
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